Vor der Erteilung und Einrichtung einer Pensionszusage sollte in Kooperation mit qualifizierten Beratern geprüft werden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die beabsichtigte Pensionszusage erteilen zu können.
Hierbei gibt es einige Punkte zu beachten, um die beabsichtigte Altersvorsorge des Geschäftsführers sicherzustellen. Nachfolgend möchte ich nur einige davon anführen.
Wichtige Voraussetzungen zur Erteilung einer Pensionszusage sind zum Beispiel:
Die komplette Altersversorgung des Geschäftsführers darf inklusive der Pensionszusage nicht mehr als 75% seiner Bruttobezüge betragen. Hierzu zählen zum Beispiel Ansprüche aus anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge, wie auch eventuelle Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Da die Pensionszusage beim Geschäftsführer quasi die
Belohnung für noch zu leistende Tätigkeiten ist, muss das Verhältnis von Höhe
der Pensionszusage und Restdienstzeit bis Pensionsbeginn in einem angemessenen
Verhältnis stehen. Sind es zum Beispiel nur noch weniger als 10 Jahre bis zum
geplanten Pensionsbeginn, wird die Finanzverwaltung diese Pensionszusage
wahrscheinlich nicht mehr anerkennen.
Auch muss bis zur Erteilung der Pensionszusage üblicherweise ein gewisser Zeitraum vergangen sein, in dem der Geschäftsführer quasi nachweist, dass er in der Lage ist, das Unternehmen erfolgreich zu führen. Diese Probezeit liegt bei Neuaufnahme der Geschäftstätigkeit bei 5 Jahren und bei Übernahme einer am Markt bewährten GmbH bei 2 bis 3 Jahren. Diese Zeiten sollten unbedingt eingehalten werden, um die steuerliche Anerkennung der gebildeten Rückstellungen nicht zu gefährden.
Auch auf diesen Punkt sollte geachtet werden, da die Finanzverwaltung des Öfteren versucht eine Pensionszusage wegen mangelnder Finanzierbarkeit abzulehnen. Das Unternehmen sollte also in der Lage sein die Pensionszusage des Geschäftsführers auch finanzieren zu können. Dabei sollte auf jeden Fall beachtet werden, dass die Gewinnsituation und die Liquidität des Unternehmens in einem vernünftigen Rahmen zur Höhe der Altersversorgung des Geschäftsführers steht.
Da bei der Pensionszusage noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein müsse, sollte zur Beratung immer ein qualifizierter Berater zur Hilfe gezogen werden.
