Betrachtet man die in der Vergangenheit von Schiffsbeteiligungen erzielten Renditen, ist dies eine durchaus sinnvolle Überlegung.
Allerdings ist auch hier, wie eigentlich bei allen Anlagen, die zur Rückdeckung einer Pensionszusage eingesetzt werden zu sagen, dass Verwendung einer Schiffsbeteiligung zur Finanzierung der Altersvorsorge des Geschäftsführers nur im Rahmen einer sinnvollen Risikostreuung erfolgen sollte.
Was aber macht eine Schiffsbeteiligung, außer der Möglichkeit einer hohen Rendite im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft noch interessant?
Auch eine Schiffsbeteiligung weißt zum Beispiel im Vergleich mit einer Lebensversicherung im Betriebsvermögen gravierende Vorteile auf.
Zum einen greift die Tonnagesteuer auch im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft, so dass Ausschüttungen, die unter die Tonnagesteuer fallen im Betriebsvermögen der GmbH großteils steuerfrei sind. Dieser steuerliche Vorteil einer Schiffsbeteiligung führt dann dazu, dass Schiffsbeteiligungen schon bei Bruttorenditen von 3 bis 4% pro Jahr die tatsächlichen Nettorenditen einer Lebensversicherung übertreffen.
Andererseits werden Schiffsbeteiligungen meist als gewerbliche Beteiligungen konzipiert, die schon auf Fondsebene gewerbesteuerpflichtig sind. Dies führt dazu, dass die tatsächlichen steuerlichen Erträge im Betriebsvermögen lediglich noch der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegen und damit ein geringerer Steuersatz gilt.
Aus diesem Grund lässt sich meines Erachtens sagen, dass
solide konzipierte Schiffsbeteiligungen im Rahmen einer vernünftigen
Risikostreuung sehr gut geeignet sind, um einen Teil der Rückdeckung einer
Pensionszusage zu finanzieren. Auch hier machen nur wenige Prozent mehr
Nettorendite pro Jahr gegenüber einer Lebensversicherung extrem große
Liquiditätsunterschiede bei Laufzeiten über teilweise mehrere Jahrzehnte, wie
dies bei einer Pensionszusage üblich ist.
