Als Rückdeckung einer Pensionszusage bezeichnet man den Vorgang der Ansammlung des Kapitales, welches zu Pensionsbeginn benötigt wird, um die Pensionsverpflichtung des Unternehmens erfüllen zu können.
Die Rückdeckung einer Pensionszusage erfolgte beim Geschäftsführer im Mittelstand in der Vergangenheit fast ausschließlich über eine Kapitallebensversicherung.
Was dabei allerdings sehr selten berücksichtigt wurde, ist die Tatsache, dass meines Erachtens die Kapitallebensversicherung bedingt durch die steuerliche Gesetzgebung zu den am wenigsten rentablen Anlagen gehört, die im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft möglich sind.
Zusätzlich zu dieser steuerlichen Benachteiligung wurden in den letzten Jahren bei vielen Versicherern die Überschussanteile stark gekürzt, so dass viele Pensionszusagen von Geschäftsführern nun große Lücken in der Rückdeckung aufweisen.
Es reicht hier meiner Meinung nach völlig aus, die durch mögliche Berufsunfähigkeit oder Tod bestehenden Risiken über reine Risikoversicherungen abzudecken.
Die Rückdeckung der Pensionszusage, was die Kapitalansammlung zur Finanzierung der Pension angeht, sollte über im Betriebsvermögen deutlich rentablere Anlageformen vorgenommen werden.
Speziell zum Punkt Rückdeckung einer Pensionszusage sollten Sie sich ausführlich beraten lassen, da schon geringe Differenzen von 2% - 3% pro Jahr in der Nachsteuerrendite über mehrere Jahrzehnte summiert einige 100.000 € Differenz beim vorhandenen Vermögen ausmachen können.
Auch hierbei sollten Sie berücksichtigen, dass Sie deutlich mehr Kapital in der Rückdeckung zum Pensionsbeginn benötigen als dies aus den Rückstellungen hervorgeht.
