Erfahrungsgemäß bestehen bei vielen Pensionszusagen von Geschäftsführern im Mittelstand größere Probleme.
Dies betrifft einerseits die Textgestaltungen und andererseits die Kapitalansammlung (Rückdeckung) zur späteren Finanzierung der Pensionszusage.
Werden solche Probleme durch eine qualifizierte Analyse der Pensionszusage rechtzeitig erkannt, ist es in den meisten Fällen möglich, bestehende Fehler zu korrigieren und die Finanzierung der Pensionszusage zu Pensionsbeginn sicherzustellen.
Bei bestehenden Zusagetexten ist es empfehlenswert, diese von spezialisierten Rechtsberatern auf Fehler und Aktualität prüfen zu lassen. Sollten sich anhand dieser Überprüfung Probleme zeigen, sind diese in aller Regel durch eine Änderung der entsprechenden Textpassagen zu beseitigen. Allerdings sollte hierbei beachtet werden, dass dies nur für Textänderungen gilt, die keine Auswirkungen auf die Rückstellungen haben. Eine Veränderung der Zusagehöhe oder der Leistungen ist meist problematisch.
Eine weitere Reparatur der Pensionszusage besteht in vielen Fällen darin, zuerst entsprechende Deckungslücken zu erfassen und diese dann über im Betriebsvermögen renditestarken Anlagen auszufinanzieren.
Hierbei sollte dann aber tatsächlich beachtet werden, dass der tatsächliche Kapitalbedarf zur Finanzierung der Pensionszusage deutlich über dem Barwert der Rückstellungen liegt. Da auch in Zukunft eher mit einer weiteren Steigerung der Lebenserwartung zu rechnen ist, ist es empfehlenswert, auch hierbei noch einen zusätzlichen Sicherheitszuschlag vorzunehmen.
Wenn man diese Punkte beachtet und bestehende Probleme frühzeitig erkennt, ist
die Reparatur einer Pensionszusage in vielen Fällen möglich.
