Bei Bedarf können mit einer Pensionszusage verschiedene Leistungen abgesichert werden. Somit ist die Pensionszusage bei richtiger Gestaltung nicht nur die effektivste betriebliche Altersvorsorge für den Geschäftsführer sondern bietet noch weitere Möglichkeiten zur Absicherung von Versorgungsfällen.
die Pension die der Berechtigte bei Erreichen des Pensionsalters erhält. Beim Geschäftsführer üblicherweise zum Alter 65. Möglich frühestens ab Alter 60. Allerdings darf die Rückstellungsbildung beim beherrschenden Gesellschafter - Geschäftsführer bei früherem Pensionseintritt nur auf Alter 65 erfolgen.
die Leistung der Hinterbliebenenversorgung für den Partner zum Zeitpunkt des Todes des Versorgungsberechtigten. Häufig 60% der Pension des Berechtigten. Hier ist in der Höhe Vorsicht geboten, wenn der Hinterbliebene deutlich jünger ist, als der Pensionsberechtigte.
die Leistung für den Berechtigten für den Fall der Berufsunfähigkeit, um seine finanzielle Absicherung bis zum Erreichen des Pensionsalters sicherzustellen.
die Versorgung unterhaltsberechtigter Kinder. Eine Waisenrente als weiterer Bestandteil der Pensionszusage kann im Falle des Todes des Berechtigten eine gewisse finanzielle Sicherheit für seine Kinder bis zu deren eigenen Start ins Berufsleben sicherstellen.
