Die am häufigsten anzutreffende Form der Rückdeckung einer Pensionszusage beim Geschäftsführer im Mittelstand ist die Lebensversicherung. Erfahrungsgemäß resultiert dies aus der Tatsache, dass Pensionszusagen im Mittelstand in den letzten Jahrzehnten fast ausschließlich in das Beratungsfeld der Versicherungsgesellschaften fielen.
Obwohl der Großteil der Pensionszusagen in den Bilanzen der Großkonzerne anzutreffen ist, ist bei diesen die Lebensversicherung als Rückdeckung nahezu nicht anzutreffen, da diese eher in rentablere Vermögensanlagen investieren.
Vielleicht hat dies seinen Grund darin, dass die Lebensversicherung mit zu den steuerlich am schlechtesten behandelten Anlagen zählt, die im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft möglich sind.
Während andere Anlagen großteils steuerfrei sind, bzw. über langjährige Steuerstundungseffekte verfügen, ist eine Lebensversicherung in der Kapitalgesellschaft grundsätzlich steuerpflichtig. Die Beiträge sind zwar Betriebsausgabe, dadurch, dass der Wertzuwachs der Lebensversicherung (hierzu gehören auch die Beiträge) aber jährlich versteuert werden muss, ergeben sich dermaßen niedrige Nettorenditen, dass die Lebensversicherung zur Rückdeckung einer Pensionszusage m.E. völlig ungeeignet ist.
In der Vergangenheit wurde sehr häufig mit der Sicherheit der Lebensversicherung argumentiert. Die teilweise drastischen Ablaufkürzungen in den letzten Jahren führten aber dazu, dass viele Pensionszusagen von Geschäftsführern nun massiv unterdeckt sind und der Erfolg der betrieblichen Altersvorsorge damit stark gefährdet ist.
Selbst wenn man bei der Lebensversicherung langfristig tatsächliche Renditen von 5% - 6% p.a. unterstellt, verbleiben hier bei sofortiger Steuerpflicht und einen Steuersatz von ca. 40% nur Renditen von 3% - 3,6% p.a.
Aus diesem Grund sollte man bei langfristigen Anlagedauern tatsächlich überlegen, ob dies die ideale Form der Rückdeckung einer Pensionszusage ist.
