Eine Pensionszusage bietet Ihnen als einziger Weg Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung die Möglichkeit Ihre Altersvorsorge nahezu kostenneutral auszufinanzieren. Möglich macht dies die Tatsache, dass bei Erteilung einer Pensionszusage gewinnmindernde Rückstellungen in der Bilanz des Unternehmens passiviert werden. Einfacher ausgedrückt, bedeutet dies, dass Sie einen Großteil der Verpflichtungen aus der Pensionszusage zu Pensionsbeginn teilweise schon Jahrzehnte vorher steuerlich geltend machen können.
Dieser sehr lang andauernde Steuerstundungseffekt kann bei einer intelligenten Rückdeckung der Pensionszusage so effektiv genutzt werden, dass nahezu der gesamte Kapitalbedarf zur Ausfinanzierung der betrieblichen Altersvorsorge des Geschäftsführers aus gestundeten Steuerzahlungen aufgebaut werden kann.
Wenn Sie zur Rückdeckung der Pensionszusage auf verschiedene voneinander unabhängige Anlagen streuen, die im Betriebsvermögen steuerlich bevorzugt werden, können Sie Ihre Altersvorsorge quasi kostenneutral aufbauen und mögliche Risiken durch die Streuung minimieren.
Wählt man zur Rückdeckung der Pensionszusage Anlagen, die steuerlich bevorteilt sind, ist es möglich, damit Nachsteuerrenditen von 6% - 8% p.a. zu erzielen. Dies ist bei entsprechender Laufzeit bis Pensionsbeginn völlig ausreichend, um den tatsächlichen Kapitalbedarf zur Ausfinanzierung der Pensionszusage nur aus gestundeten Steuern zu erreichen.
Somit bietet Ihnen die Pensionszusage die Chance Ihre betriebliche Altersversorgung nahezu kostenneutral aufzubauen. Auch die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit, eine Hinterbliebenenversorgung und die Sicherung Ihrer Ansprüche im Insolvenzfall des Unternehmens lassen sich bei Pensionszusagen problemlos integrieren.
