Erfahrungsgemäß bestehen bei vielen Pensionszusagen von Geschäftsführern erhebliche Probleme.
Eine Analyse der Pensionszusage zeigt sehr oft, dass der rechtliche Teil der Pensionszusage, die Texte bei weitem nicht mehr dem Stand der Rechtssprechung entspricht. Diese nicht mehr aktuellen Textgestaltungen können dazu führen, dass der ganze Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge aus der Pensionszusage verloren geht.
Hier ist dringend zu empfehlen bestehende Zusagetexte von spezialisierten Rechtsberatern überprüfen zu lassen. Die Kosten für eine qualifizierte Analyse der Texte durch einen Rechtsberater steht in keinem Verhältnis zum möglichen Verlust der gesamten betrieblichen Altersversorgung.
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Ein weiteres gravierendes Problem bestehender Pensionszusagen liegt darin, dass in den wenigsten aller Fälle das tatsächlich benötigte Kapital zum Pensionsbeginn vorhanden ist.
Dies liegt einerseits an der schlechten Entwicklung bestehender Lebensversicherungen in den letzten Jahren und andererseits daran, dass viele Betroffene den tatsächlichen Kapitalbedarf gar nicht kennen.
Ein Urteil des BFH aus 1997 verschärft diese Problematik dermaßen, dass bei vielen Gesellschafter-Geschäftsführern die komplette betriebliche Altersvorsorge über die Pensionszusage verloren geht.
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