Die Rahmenbedingungen für die Anlage in Altersvorsorge-Sondervermögen
Seit 1998 auf dem Markt, allerdings mit leicht rückläufiger Tendenz ist das Altersvorsorge-Sondervermögen. Geschaffen wurde es als Alternative zu den sonst üblichen Kapitallebensversicherungen. Aufgebaut ist diese Form der Anlage wie ein Fonds, für den der Gesetzgeber allerdings eine Reihe von Rahmenbedingungen zur Vorschrift gemacht hat.
So darf beim Altersvorsorge-Sondervermögen das Anlegerkapital maximal zu 75 Prozent in Aktien investiert werden. 21 Prozent müssen es mindestens sein. Bei der Investition in Immobilien liegt die Obergrenze bei 30 Prozent. Auch bei der Anlage in Papiere, die einem Währungsrisiko unterliegen, gilt die Regel, dass sie [...]