20. Mai 2009

Forward Darlehen

Im Bereich der Immobilienfinanzierung gibt es einige sehr spezielle Darlehensarten, die dem Kunden heute für bestimmte Situationen zur Nutzung angeboten werden. Zu diesen Kreditarten zählt unter anderem auch das Forward Darlehen. Der größte Vorteil für den Kreditnehmer, der diese Art der Finanzierung nutzen möchte, besteht in der Tatsache, dass man sich Zinsen per Forward Darlehen sichern kann, und zwar schon “heute” für die zukünftige Anschlussfinanzierung. Es handelt sich bei Forward Darlehen also um eine Anschlussfinanzierung. Besonders derzeit, wo die Hypothekenzinsen sich auf einem sehr niedrigen Niveau von mitunter deutlich unter vier Prozent Zinsen pro Jahr befinden, fürchten natürlich viele Kreditnehmer, deren derzeitige Festzinsvereinbarung in wenigen Jahren ausläuft, bei Fälligkeit im Rahmen der Anschlussfinanzierung deutlich höhere Zinsen zahlen zu müssen als bisher. Eben genau dieses Zinsrisiko kann man durch Nutzung des Forward Darlehens „ausschalten“.

Grundsätzlich macht der Abschluss eines Forwarddarlehens allerdings nur dann Sinn, wenn man für die nähere Zukunft davon ausgeht, dass die Kreditzinsen (zum Beispiel aufgrund von Erhöhungen des Leitzinssatzes) wieder ansteigen werden. Wenn man jedoch von weiter fallenden Kreditzinsen bis zur Fälligkeit der bisherigen Vereinbarung ausgeht, sollte man das Forward Darlehen nicht in Anspruch nehmen. Die durch das Darlehen erhaltene Zinssicherheit ist für den Kreditnehmer allerdings nicht ganz kostenlos, da der Zinssatz, den man im Rahmen des Forward-Darlehens für die Anschlussfinanzierung vereinbart, in der Regel rund 0,5 Prozent über dem aktuellen Zinssatz liegt, der für „normale“ Hypothekendarlehen berechnet wird.

Rein rechnerisch würde sich das Forwarddarlehen für den Kreditnehmer also nur dann auch rentieren, wenn die Zinsen ausgehend vom aktuellen Niveau bis zur Fälligkeit der Zinsfestschreibung des bisher in Anspruch genommenen Immobiliendarlehens mindestens um 0,50 Prozent steigen würden, denn nur dann wären die zusätzlichen Kosten des Forward Darlehens zumindest „ausgeglichen“. Würden die Kreditzinsen im Hypothekenbereich also zukünftig zum Beispiel um rund ein Prozent steigen, hätte der Kunde durch die Inanspruchnahme des Forward Darlehens eine Zinsersparnis von 0,5 Prozent im Jahr erreicht.

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