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	<title>Kommentare zu: Kredit ohne SCHUFA wirklich nur im Notfall</title>
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	<description>News, Infos und Interessantes aus dem Finanzbereich</description>
	<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 21:14:42 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Informationen zur SCHUFA-Klausel</title>
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		<dc:creator>Informationen zur SCHUFA-Klausel</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 May 2007 15:40:33 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Die SCHUFA ist eine Schutzgemeinschaft f&#252;r allgemeine Kreditsicherung. In Deutschland sind fast alle Kreditinstitute angeschlossen. Die SCHUFA sammelt Daten der privaten Partner der angeschlossenen Unternehmen, die zum Zwecke der Bonit&#228;tspr&#252;fung bereitgestellt werden. Einzelheiten dazu findet man im Internetangebot der schufa.de. Weiterhin besteht dort auch die M&#246;glichkeit eine Selbstauskunft anzufordern.  Gespeichert und weiterverarbeitet werden Angaben zum Abschluss und die vertragsgem&#228;&#223;e Abwicklung des Gesch&#228;ftsverkehrs (Positivmerkmale) sowie Daten &#252;ber Vertragsverletzungen und gerichtliche Vollstreckungsma&#223;nahmen (Negativmerkmale). Kontostand, Einkommensverh&#228;ltnisse und Depotguthaben werden nicht gespeichert. Sind Eintragungen nicht zutreffend oder nach Ihrer Meinung unzul&#228;ssig so k&#246;nnen Sie sich direkt an die SCHUFA wenden. Nat&#252;rlich k&#246;nnen Sie sich auch an das Unternehmen wenden, welches die Eintragung veranlasst hat und eine Korrektur verlangen. Die T&#228;tigkeit der SCHUFA unterliegt selbstverst&#228;ndlich den Vorgaben des Bundesdatenschutz-gesetzes (BDSG). Die Kreditinstitute m&#252;ssen daher auch vor der Weitergabe personenbezogener Daten die Einwilligung des Betroffenen einholen. Dies geschieht in der Regel im Rahmen des Kontoer&#246;ffnungsantrages. Eine Pflicht, die SCHUFA-Klausel zu akzeptieren, besteht nicht. Die Einwilligung kann auch jederzeit widerrufen werden. Das Kreditinstitut kann die Nichtzustimmung oder den Widerruf allerdings zum Anlass nehmen, den Kontoer&#246;ffnungsantrag abzulehnen oder eine bestehende Kontoverbindung zu k&#252;ndigen. Die erforderliche Interessenabw&#228;gung muss im Einzelfall erfolgen. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Die SCHUFA ist eine Schutzgemeinschaft f&#252;r allgemeine Kreditsicherung. In Deutschland sind fast alle Kreditinstitute angeschlossen. Die SCHUFA sammelt Daten der privaten Partner der angeschlossenen Unternehmen, die zum Zwecke der Bonit&#228;tspr&#252;fung bereitgestellt werden. Einzelheiten dazu findet man im Internetangebot der schufa.de. Weiterhin besteht dort auch die M&#246;glichkeit eine Selbstauskunft anzufordern.  Gespeichert und weiterverarbeitet werden Angaben zum Abschluss und die vertragsgem&#228;&#223;e Abwicklung des Gesch&#228;ftsverkehrs (Positivmerkmale) sowie Daten &#252;ber Vertragsverletzungen und gerichtliche Vollstreckungsma&#223;nahmen (Negativmerkmale). Kontostand, Einkommensverh&#228;ltnisse und Depotguthaben werden nicht gespeichert. Sind Eintragungen nicht zutreffend oder nach Ihrer Meinung unzul&#228;ssig so k&#246;nnen Sie sich direkt an die SCHUFA wenden. Nat&#252;rlich k&#246;nnen Sie sich auch an das Unternehmen wenden, welches die Eintragung veranlasst hat und eine Korrektur verlangen. Die T&#228;tigkeit der SCHUFA unterliegt selbstverst&#228;ndlich den Vorgaben des Bundesdatenschutz-gesetzes (BDSG). Die Kreditinstitute m&#252;ssen daher auch vor der Weitergabe personenbezogener Daten die Einwilligung des Betroffenen einholen. Dies geschieht in der Regel im Rahmen des Kontoer&#246;ffnungsantrages. Eine Pflicht, die SCHUFA-Klausel zu akzeptieren, besteht nicht. Die Einwilligung kann auch jederzeit widerrufen werden. Das Kreditinstitut kann die Nichtzustimmung oder den Widerruf allerdings zum Anlass nehmen, den Kontoer&#246;ffnungsantrag abzulehnen oder eine bestehende Kontoverbindung zu k&#252;ndigen. Die erforderliche Interessenabw&#228;gung muss im Einzelfall erfolgen. [...]</p>
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