Die Rahmenbedingungen für die Anlage in Altersvorsorge-Sondervermögen
Seit 1998 auf dem Markt, allerdings mit leicht rückläufiger Tendenz ist das Altersvorsorge-Sondervermögen. Geschaffen wurde es als Alternative zu den sonst üblichen Kapitallebensversicherungen. Aufgebaut ist diese Form der Anlage wie ein Fonds, für den der Gesetzgeber allerdings eine Reihe von Rahmenbedingungen zur Vorschrift gemacht hat.
So darf beim Altersvorsorge-Sondervermögen das Anlegerkapital maximal zu 75 Prozent in Aktien investiert werden. 21 Prozent müssen es mindestens sein. Bei der Investition in Immobilien liegt die Obergrenze bei 30 Prozent. Auch bei der Anlage in Papiere, die einem Währungsrisiko unterliegen, gilt die Regel, dass sie höchstens 30 Prozent des Portfolios ausmachen dürfen. Generell muss 51 Prozent des Vermögens angelegt werden. Die Gewinne, die erwirtschaftet werden, dürfen nicht ausgezahlt, sondern müssen beim Altersvorsorge-Sondervermögen wieder investiert werden.
Die Rahmenbedingen sehen weiterhin vor, dass die Laufzeit mindestens 18 Jahre beträgt bzw. der Sparplan bis zum 60. Lebensjahr gilt. Während dieser Zeit müssen Anleger mindestens einmal im Jahr Fondsanteile kaufen. In welcher Höhe, spielt dabei keine Rolle. Nach Dreiviertel der Laufzeit dürfen die Fondsanteile vom Altersvorsorge-Sondervermögen in weniger riskante Fonds getauscht. Diese Option muss die Investmentgesellschaft ihren Kunden bieten, ebenso eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende des Quartals. Bestandteil des Vertrages ist zudem ein Auszahlungsplan, der entweder eine Einmalzahlung oder aber verzinste Raten vorsieht. [maß]
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