Besonders nicht sozialversicherungspflichtige GmbH-Geschäftsführer und sehr gut verdienende
Mitarbeiter sind darauf angewiesen, selbst etwas für ihre Altersvorsorge zu tun, da sie entweder
keine gesetzliche Versorgung erwarten können oder diese deutlich unter ihren Einkünften im
Arbeitsleben liegt.
Sehr oft in der Vergangenheit wurde hierzu Pensionszusagen eingerichtet, um
die Leistungen der
betrieblichen Altersvorsorge des GmbH-Geschäftsführers sicherzustellen.
Prinzipiell muss man hierzu sagen, dass die Pensionszusage bei richtiger Gestaltung und Beachtung
der Voraussetzungen der mit Abstand effektivste Weg ist, um die betriebliche
Altersvorsorge eines GmbH-Geschäftsführers sicherzustellen. Allerdings hat sich
nun herausgestellt, dass viele bestehende Pensionszusagen für
GmbH-Geschäftsführer eher zu großen Problemen für die betroffenen Unternehmen
führen und die versprochenen Leistungen der Pensionszusagen teilweise nicht mehr
einzuhalten sind.
Auf den folgenden Seiten möchte ich Ihnen einen Überblick
verschaffen, welche Voraussetzungen bei einer Pensionszusage erfüllt werden müssen, welche Fehler
in der Kapitalansammlung vermieden werden sollten
und wie fehlerhafte Pensionszusage-Textgestaltungen dazu führen können, dass die Leistungen der
Pensionszusage
vollständig verloren gehen können.
Weiterhin möchte ich Ihnen Wege zeigen, unter welchen
Voraussetzungen eine Pensionszusage zur optimalen Altersvorsorge eines GmbH-Geschäftsführers wird
und welche Risiken und Probleme hier grundsätzlich im Vorfeld zu beachten sind.
Hierzu einige hoffentlich interessante Artikel, die Ihnen verdeutlichen sollen, dass die Erteilung
einer Pensionszusage wohl bedacht sein muss, um Ihrem Unternehmen gravierende Probleme zu ersparen und
die Leistungen Ihrer Pensionszusage sicherzustellen.